Tippgebervereinbarung

(oder Teilnahmebedingungen)

der

Lieblingsort Immobilien GmbH
Reichenaustrasse 46
78224 Singen

- nachfolgend Immobiliengesellschaft genannt -

für die Tippgeber-Aktion (Tippgeber-Kampagne)

I. Allgemeine Bedingungen

1. Der nachfolgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Immobiliengesellschaft und dem Tippgeber. Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich ausschließlich darauf, Kontaktdaten von potenziellen Interessenten an die Immobiliengesellschaft weiterzugeben oder Kontakt mit einem potenziellen Verkäufer herzustellen.

2. Die Aktion läuft bis zum ………. Der Tipp muss die Immobiliengesellschaft bis zu diesem Tag zugegangen sein. Die Angaben werden von der Immobiliengesellschaft geprüft. Danach setzt sich die Gesellschaft mit dem potenziellen Verkäufer in Verbindung. Der Tippgeber wird informiert, falls ein Maklervertrag zustande kommt.

3. Tippgeber kann nur sein, wer volljährig ist

4. Die Interessenten können nur natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB anzusehen sind.

5. Das Angebot richtet sich nicht an Personen, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden bzw. Mandaten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tipp-Provisionen zu berechnen.


II. Rechte und Pflichten der Parteien

1. Der Tippgeber ist berechtigt, potenzielle Interessenten auf die Leistungen der Lieblingsort Immobilien GmbH im Bereich Vermittlung von Immobilien anzusprechen.

2. Der Tippgeber stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden. Dabei muss sich die Einwilligung auch auf den Zweck der Datennutzung beziehen. Der Tippgeber unterlässt es, potenzielle Verkäufer unzumutbar zu belästigen, aggressiv zu begegnen oder zu täuschen. Der Tippgeber hat dem potenziellen Verkäufer offenzulegen, dass er eine Provision von der Immobiliengesellschaft begehrt.

3. Der Tippgeber ist nicht berechtigt,

a. für die Immobiliengesellschaft als Vertreter aufzutreten, d. h. er darf insbesondere nicht im Namen der Lieblingsort Immobilien GmbH auftreten bzw. keine Erklärungen mit rechtsverbindlicher Wirkung für und gegen die Lieblingsort Immobilien GmbH abgeben;

b. vor oder nach Abschluss eines Vertrages eine Beratungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d. h. insbesondere eine persönliche Empfehlung abzugeben;

c. eine Vermittlungsleistung gegenüber dem Interessenten zu erbringen, d. h. entsprechende Willenserklärungen des Interessenten an die Lieblingsort Immobilien GmbH weiterzuleiten, die darauf gerichtet sind, einen Vertrag abzuschließen bzw. sonstige Handlungen zur Förderung der Abschlussbereitschaft des Interessenten in Bezug auf den Abschluss eines Vertrages vorzunehmen.


III. Vergütung

1. Die Tippgebervergütung beträgt 10 Prozent der von der Immobiliengesellschaft berechneten Netto-Verkäuferprovision.

2. Die Vergütung für den Tippgeber ist unverzüglich fällig, nachdem der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde und die Immobiliengesellschaft die Maklergebühr erhalten hat. Der Tippgeber erhält dazu eine Benachrichtigung via E-Mail mit der Aufforderung zur Übersendung der Kontodaten.

3. Eine Vergütungspflicht scheidet aus, wenn die Immobiliengesellschaft bereits Kenntnis von der Verkaufsabsicht hat bzw. wenn das Objekt sich bereits im Portfolio befindet. In dem Fall unterrichtet die Immobiliengesellschaft den Tippgeber. Sollten in Bezug auf ein Objekt mehrere Tipps eingehen, hat nur der erste Tippgeber Anspruch auf eine Provision. Ferner scheidet eine Vergütungspflicht aus, wenn das Objekt bereits öffentlich angeboten wird (z. B. Online-Plattform) oder das Objekt zwangsversteigert wird. 

IV. Datenschutz

1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Tippgeber die maßgeblichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten hat. Zudem sind vertrauliche Daten, Informationen und Unterlagen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht nehmen können bzw. keinen Zugriff haben. Diese Pflichten sind auch nach Beendigung dieser Vereinbarung einzuhalten.

2. Die Immobiliengesellschaft verarbeitet zugeführte Daten nur zum Zweck der Kontaktaufnahme. Sollte eine solche fehlschlagen, werden die Daten unverzüglich gelöscht. Dies gilt auch für die Daten des Tippgebers.

3. Die Immobiliengesellschaft stellt sicher, dass widerrechtlich weitergegebene personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden.


V. Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Teilnahmebedingungen zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.

2. Sofern der Tippgeber eine Nebentätigkeitsgenehmigung benötigt, hat er diese dem Makler vor dem Beginn der Zusammenarbeit vorzulegen.

3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist jeweils 78224 Singen (Hohentwiel).

4. Bei Missbrauchsverdacht behält sich die Immobiliengesellschaft vor, bestimmten Hinweisen nicht nachzugehen.

5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Der Tippgeber ist für die Einhaltung der ihn betreffenden maßgeblichen - insbesondere steuer- und gewerberechtlichen - Vorschriften verantwortlich. Die Parteien gehen davon aus, dass die Tippgebervergütung grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegt. Sollte der Tippgeber nicht umsatzsteuerpflichtig sein, dann hat er dies vor Überweisung der Provision anzuzeigen

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