Käufer-Maklervertrag

Zwischen der

Firma

Lieblingsort Immobilien GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Klingert und Nicole Eßlinger
geschäftsansässig: Reichenaustraße 46, 78224 Singen (Hohentwiel)

- Auftragnehmer (im Folgenden Makler) -

und

- Auftraggeber (im Folgenden Käufer) -

wird folgender Maklervertrag geschlossen:

§ 1 
Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber hat Interesse an Objekt (nachfolgend „Vertragsobjekt“):

Referenznummer:
Titel:
Anschrift:

Die näheren Objekteigenschaften ergeben sich aus dem zugehörigen Exposé. 

Auf das Merkblatt zum Bieterverfahren wird verwiesen.

Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit dem Nachweis entsprechender Objekte und Verkäufer oder mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses.

§ 2
Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Bei dem Angebot des Maklers im Internet sowie in Werbung handelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern um eine Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages abzugeben. Der Auftraggeber gibt ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages ab, indem er auf der Website den Button „Zustimmen/ Beauftragen“ klickt. 

Im Nachgang erhält der Auftraggeber eine Bestätigungsmail (Auftragsbestätigung), welche die Annahme des Maklervertrages durch den Makler darstellt.

§ 3
Rechte/ Pflichten/ Haftung des Maklers

  1. Der Makler darf weitere Vertriebspartner nur einschalten, wenn dadurch dem Auftraggeber keinerlei weitere Kosten zur Last fallen.
     
  2. Der Makler ist berechtigt, auch für den (Ver-)Käufer entgeltlich tätig zu werden, wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Auftraggeber zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.
     
  3. Der Makler verpflichtet sich, dem Auftraggeber von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. Er wird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist er jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.


Eine Haftung des Maklers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag seinem Inhalt nach gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten entsprechend für eine Haftung der Vertreter / Organe und Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen des Maklers.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Auftraggebers im Fall der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Der Makler verpflichtet sich, hinsichtlich der anlässlich der Durchführung des Maklervertrags erlangten Kenntnis über den Auftraggeber Verschwiegenheit zu bewahren.

 

§ 4
Rechte/ Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufabsicht.
     
  2. Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Auftraggeber bereits bekannt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.
     
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
     
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Auftraggeber die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.
     
  5. Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen

 

§ 5 
Maklerprovision

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von % des Gesamtkaufpreises zzgl. Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, folglich aktuell gesamt  % inkl. Umsatzsteuer (% Provision, zuzüglich 16% Umsatzsteuer iHv %). 
     
  2. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Auftraggebers an den Verkäufer (Vertragspartner) (wie z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch des Maklers nicht.
     
  3. Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
     
  4. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss über einen ideellen oder realen Anteil am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem im § 1 und in dem Erfassungsbogen genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlichen Verbindung steht.

 

§ 6 
Laufzeit / Kündigung

  1. Dieser Vertrag beginnt mit Vertragsunterzeichnung und endet nach Ablauf von 6 Monaten nach Vertragsschluss. Er verlängert sich jeweils um 3 weitere Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt wird.
     
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
     
  3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform.

 

§ 7
Datenschutz

Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an den Verkäufer übermittelt.
 

§ 8
Schlussbestimmungen / Textformklausel

  1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und dem Makler als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten vereinbart: 78224 Singen (Htwl.) am Sitz des Maklers.
     
  2. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzung dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.
     
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrags.
     
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
     

[Aktuelles Datum]

 

Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht
  2. Ist der Auftraggeber Verbraucher iSd § 13 BGB, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
     
  3. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
     
  4. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Makler, die 
     

Lieblingsort Immobilien GmbH,

geschäftsansässig: 
Reichenaustraße 46, 78224 Singen (Hohentwiel)
Telefonnummer: +49 (0) 7731 – 16 927 90
E-Mail-Adresse: info@lieblingsort-immobilien.de

- mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

d. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

2. Folgen des Widerrufs

a. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Makler dem Auftraggeber alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Makler angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

b. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Widerrufsbelehrung Ende-


Belehrung gem. § 356 Abs. 4 BGB

Hiermit bestätigt der Auftraggeber, davon Kenntnis genommen zu haben, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn der Makler ihm die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand, und der Auftraggeber sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag abschließt, ohne dass es weiterer Tätigkeiten des Maklers bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wurde der Auftraggeber hingewiesen.

[Heutiges Datum]

Widerrufsformular:

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an die untenstehende Adresse senden. 

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Telefon +49 (0) 7731 – 16 927 90  
E-Mail info@lieblingsort-immobilien.de

Hiermit widerrufe(n)* ich/wir* den von mir/uns* geschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung*:

Maklervertrag vom: _______________________________________________

Vor- und Zuname: _________________________________________________

Straße / Hausnummer: ____________________________________________

PLZ / Ort: __________________________________________________________

Datum: _______________________ Unterschrift: ________________________

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